Fördergelder vom Bund bei Verbesserung der CO2 - Bilanz Ihres Gebäudes
Rüdiger Kamp
Ihr Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HWK)
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Energienews


07.05.2019

Änderungen beim Baukindergeld

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass sich zum 17. Mai 2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424) ändern.

Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld




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